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Frequently Asked Questions (FAQ)

Kliniken werden auditiert und als TraumaZentrum bescheinigt. Bescheinigte Kliniken schließen sich zusammen und bilden ein Netzwerk, das als TraumaNetzwerk DGU zertifiziert wird. Nach der Zertifizierung des Netzwerks erhalten alle daran beteiligten bescheinigten Kliniken ein Zertifikat.
Die Laufzeit des Zertifikats richtet sich nach dem Datum der Zertifizierung des Netzwerks und kann deutlich von der Laufzeit der Bescheinigung der Klinik abweichen. Der Zyklus der Auditierung einer Klinik richtet sich nach dem Datum der Bescheinigung.

Bei Fragen zu Vertrag, Anmeldung, TraumaPortal, Rechnung und grundsätzlichen Informationen zum Verfahren steht Ihnen die AUC (Tel.: +49 (0)89 540481 210, E-Mail: support@auc-online.de) zur Verfügung.
Zu Fragen, die die Checklistenprüfung oder den Ablauf und die Planung des Vor-Ort-Besuchs betreffen, können Sie sich gerne an das Zertifizierungsunternehmen wenden.

Das Entgelt für die Auditierung einer Klinik beträgt 5.000,00 € zzgl. USt.
Eine Rechnung über die Reisekosten des Auditors erhalten Sie nach dem Audit, (die Richtlinien zu Reisekosten finden Sie im TraumaPortal unter dem Menüpunkt „Informationen/Download“).

Darüber hinaus fällt eine jährliche Gebühr für das TraumaRegister von 950,00 € zzgl. USt pro Jahr an.

Ja, ausländische Kliniken können als TraumaZentrum bescheinigt werden. Das Verfahren läuft äquivalent zu den Bedingungen deutscher Kliniken. Unterschiedlich sind u.a. die Voraussetzungen in der Facharztausbildung und der Weiterbildungsermächtigung. Es müssen die jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten beachtet werden.
Zusätzlich zur Vergütung für die Bescheinigung (vgl. Absatz „Welche Kosten entstehen für die Bescheinigung als TraumaZentrum?“) wird eine einmalige Lizenzgebühr i.H.v. 2.000,00 € zzgl. USt erhoben. Diese wird zusammen mit der Auditierungsgebühr in Rechnung gestellt.

Die Registergebühr für ausländische Kliniken beträgt 1.950,00 € zzgl. USt pro Jahr .

Ein Netzwerk sollte mindestens aus 6 Kliniken bestehen: 1 überregionales TraumaZentrum, 2 regionale TraumaZentren und 3 lokale TraumaZentren.

Nein, es fallen für die Zertifizierung eines TraumaNetzwerks keine zusätzlichen Kosten an.

Die Mitarbeiter des Zertifizierungsunternehmens bewerten die Inhalte der Onlinecheckliste und geben Ihnen eine Rückmeldung per E-Mail.

Der Auditplan wird vom Zertifizierungsunternehmen erstellt und Ihnen ca. 4 Wochen vor dem geplanten Audittermin zugesandt.

Etwa 2 Wochen vor dem geplanten Audittermin erhalten Sie eine Auflistung von 8 Patientenakten durch die AUC, die am Audittag vorgehalten werden müssen. Die Auflistung steht ab diesem Zeitpunkt auch zum Download im TraumaPortal zur Verfügung. Beim Vor-Ort-Besuch wählt der Auditor daraus 5 Fälle aus und überprüft daran die Qualität der Dateneingabe in das TraumaRegister DGU.

Nein, die Zertifizierung nach ISO 9001 o.ä. ist keine Voraussetzung für die Bescheinigung. Diese wird in einem eigenständigen Verfahren vergeben und ist nicht als Add-On zur ISO Zertifizierung konzipiert.
Allerdings muss das TraumaZentrum einem Qualitätssicherungssystem folgen und dieses hinsichtlich Strukturen, Maßnahmen und Prozesse an die Forderungen des Weißbuch Schwerverletztenversorgung anpassen.

Ja, eine gemeinsame Auditierung ist an 2 aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse frühzeitig das zuständige Zertifizierungsunternehmen, damit im Hinblick auf die Laufzeit der Bescheinigung geplant werden kann.

Für die Auditierung Ihres TraumaZentrums werden ausschließlich Unfallchirurgen, Allgemeinchirurgen, Anästhesisten und Anästhesiepflegekräfte beauftragt. Diese werden durch das Zertifizierungsunternehmen geschult.

Der Vor-Ort-Besuch dauert in der Regel 5 Stunden.

Da nach dem Audit zunächst der Auditbericht erstellt und die Auditunterlagen das Stellungnahmeverfahren durchlaufen, kann dies 6-8 Wochen dauern.

Seit dem 01.04.2015 prüft ein Fachbeirat nach dem Audit sämtliche den Vorgang betreffende Unterlagen.
Jedes TraumaNetzwerk ist einem Fachbeiratsmitglied zugeordnet. Die Fachbeiräte sichten die Auditunterlagen zu jedem am Netzwerk beteiligten TraumaZentrum und geben eine Stellungnahme dazu ab. Diese Stellungnahme wird daraufhin mit sämtlichen Unterlagen an den jeweiligen TraumaNetzwerk-Sprecher und Bundeslandsprecher gesendet. Diese können ebenfalls eine Stellungnahme abgeben.
Sollte es im Prozess zu unterschiedlichen Einschätzungen (Zertifizierungsunternehmen, Fachbeirat, Netzwerksprecher, Bundeslandsprecher) kommen, wird der Fall in der nächsten Sitzung des „Arbeitskreis zur Umsetzung TraumaNetzwerk DGU“ (AKUT) besprochen. Die letztendliche Entscheidung fällt das zuständige Zertifizierungsunternehmen.

Sowohl Bescheinigung als auch Zertifikat haben eine Gültigkeit von 3 Jahren, unterscheiden sich jedoch meist in der Laufzeit.

Nach Ablauf der Bescheinigung muss das TraumaZentrum erneut auditiert und bescheinigt werden.
Nach Ablauf des Zertifikats initiiert der Netzwerksprecher die Rezertifizierung des TraumaNetzwerks.

Nein, es finden keine Überwachungsaudits statt. Erst nach Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung muss Ihr TraumaZentrum erneut auditiert werden.