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Die Schritte zur Bescheinigung des TraumaZentrums


Das Verfahren in Stichpunkten

  • Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie als herausgebende Stelle des Verfahrens
  • Differenzierung in drei Stufen: lokale, regionale und überregionale TraumaZentren. Die Abstufung entspricht den Anforderungen an die Klinikausstattung gemäß Weißbuch Schwerverletztenversorgung (in seiner jeweils gültigen Fassung).
  • Garantierte Aufnahme Schwerverletzter 24/7
  • Definierte Kriterien zur Zuweisung eines Schwerverletzten in eine Klinik
  • Behandlung Schwerverletzter nach den Algorithmen evidenzbasierter Leitlinien
  • Obligatorische Teilnahme am TraumaRegister DGU
  • Ärzte und Pflegepersonal werden durch Hospitationen, Austauschprogramme und gezielte Fort- und Weiterbildungen wie ATLS® höher qualifiziert

Details zum Verfahren

Mit der Einrichtung eines TraumaZentrums sind verschiedene im Weißbuch Schwerverletztenversorgung (in seiner jeweils gültigen Fassung) hinterlegte Anforderungen verbunden, die zur Förderung von Qualität und Sicherheit in der Traumaversorgung beitragen sollen.

Die wichtigsten Vorgaben werden nachfolgend aufgeführt. Eine vollständige Auflistung können Sie dem Weißbuch Schwerverletztenversorgung sowie den Ausführungsbestimmungen entnehmen.

  • Einführung einheitlicher personeller, struktureller und organisatorischer Voraussetzungen (z.B. Schockraumausstattung)
  • Formulierung von standardisierten Behandlungsabläufen und Verlegungskriterien für die Frühphase der Schwerverletztenversorgung auf Basis der evidenzbasierten Leitlinien der DGU (z.B. S3-Leitlinie der DGU)
  • ärztliche Qualifizierung durch verpflichtende Teilnahme an speziellen Ausbildungsprogrammen (z.B. ATLS® www.atls-kurs.de oder DSCT www.dstc-kurs.de)
  • Teilnahme an internen und externen qualitätssichernden Maßnahmen und Erfassung der aktuellen Versorgungszahlen und -abläufe auf Basis des TraumaRegister DGU (www.traumaregister-dgu.de) und weiterer Programme (z.B. Evaluierung notärztlicher präklinischer Tätigkeit BAND)
  • Einrichtung von präklinischen und klinischen Telekommunikationssystemen, die es den Rettungsdiensten und den teilnehmenden Kliniken ermöglichen, bereits an der Unfallstelle oder in der Notaufnahme wesentliche Befunde zu übermitteln, um die notwendigen Schlüsse für die Einleitung lebenserhaltender Maßnahmen ohne Zeitverzögerung ziehen zu können.

Die im Weißbuch enthaltenen Empfehlungen dienen

  • der Optimierung der Versorgungskette vom Unfallort bis zur Wiedereingliederung
  • der Sicherung des Überlebens und der bestmöglichen Lebensqualität für jeden Schwerverletzten an jedem Ort und zu jeder Zeit in gleicher Qualität
  • der Weiterentwicklung des TraumaNetzwerks
  • der Sicherung realistischer, zukunftsstabiler sowohl regionaler als auch Landesgrenzen überschreitender Krankenhausbedarfsplanungen
  • der Förderung von Patientensicherheit und fachspezifischer interner und externer Qualitätssicherung
  • der Unterstützung des Katastrophenschutzes
  • dem auf medizinischen und ökonomischen Notwendigkeiten und Entwicklungen gegründeten Ressourceneinsatz

Kliniken können gezielt Kooperationsverträge mit anderen Kliniken schließen. So wird beispielsweise die neurochirurgische Versorgung häufig über einen solchen Kooperationsvertrag sichergestellt. Zu beachten sind dabei immer die Vorgaben aus der aktuellsten Auflage des Weißbuchs Schwerverletztenversorgung.


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